kein Widerrufsrecht nach Fernabsatzrecht
Mit dem Service, Buchungen für die Live-Escape-Rooms über das Internet oder telefonisch zu ermöglichen, bietet der Veranstalter Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen an. Auf diese findet das Fernabsatzrecht gemäß § 312 g Absatz 2 Nr. 9 BGB keine Anwendung. Dies bedeutet, dass kein Widerrufsrecht hinsichtlich der Willenserklärung bezüglich der Buchungen besteht.